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Ihre MWST in sicheren Händen!

Die Mehrwertsteuer, kurz MWST: Wir alle kennen sie, wir alle zahlen sie. Und zwar auf alles, was wir täglich kaufen. Also auch auf Dienstleistungen und Produkte, die beispielsweise Ihr Unternehmen anbietet und vertreibt. Für Sie als Chef heisst das: Diese MWST müssen Sie irgendwann auch wieder abführen.

Mehrwertsteuer richtig in Rechnung gestellt & abgeführt

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Einfach gesagt: Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchs- und Konsumsteuer. Ausschliesslich vom Bund erhoben, dient sie v.a. der Decking der sog. allgemeinen Bundesausgaben.

Definition hin oder her: Wenn Sie ein Unternehmen führen, müssen Sie diese Mehrwertsteuer Ihren Kunden für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen nicht nur in Rechnung stellen.

Sie müssen diese auch in der Steuererklärung wieder abführen. Beim Wort “Steuererklärung” bekommt der ein oder andere von Ihnen nun vielleicht Kopfschmerzen. Denn: Rechnungen, Belege und Quittungen müssen sortiert und eingereicht werden.

Hinzu kommt der sogenannte “Vorsteuerabzug”. Dieser greift dann, wenn eines Ihrer Produkte auf dem Weg zum Fertigprodukt mehrere Stationen durchlaufen hat und dort jeweils die MWST bereits abgezogen wurde.

Damit Sie hier nichts falsch machen, kümmert sich Treuhandfinanz um MWST & Vorsteuerabzug.

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Rechnungen zu stellen, gehört mit Sicherheit zu den Dingen, die Ihnen als Unternehmenschef am meisten Freude bereiten. Schliesslich bedeutet das, dass die Firmenkasse “klingelt”, die Umsätze stimmen und das Unternehmen gut aufgestellt ist. Allerdings fallen für sämtliche Ihrer Top-Produkte und Dienstleistungen Steuern an, so zum Beispiel die allgemein bekannte Mehrwertsteuer/MWST. Diese variiert in ihrem Prozentsatz, muss aber dennoch auf jeder Rechnung erscheinen und in der Steuererklärung oder dem Jahresabschluss wieder abgeführt werden. Damit guter Rat nicht teuer wird & alles in Ordnung ist:

Hilft Ihnen Treuhandfinanz als Ihr neuer Lohnexperte bei allen Fragen rund um die Mehrwertsteuer!